Gestützt auf Art. 63, Abs. 4 der revidierten Gemeindeordnung werden das Reglement für die Übertragung von Aufgaben an Dritte sowie das Benützungsreglement Schulanlage aufgehoben.

  11.08.2022 , Forst-Längenbühl

Gemeindeordnung, Gebührenreglement, Behörden- und Personalreglement sowie Verordnungen und Richtlinien; Genehmigung und Inkrafttreten / Aufhebung von Erlassen

Gemeindeordnung
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl am 7. Juni 2022 beschlossenen Änderungen der Gemeindeordnung vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 29. Juli 2022 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die teilrevidierte Gemeindeordnung tritt per 1. August 2022 in Kraft.

Aufhebung von Erlassen
Gestützt auf Art. 63, Abs. 4 der revidierten Gemeindeordnung werden das Reglement für die Übertragung von Aufgaben an Dritte sowie das Benützungsreglement Schulanlage aufgehoben.

Gebührenreglement
Die an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 genehmigte Teilrevision des Gebührenreglementes ist nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen und tritt per 1. August 2022 in Kraft. Der Gemeinderat hat die Teilrevision des entsprechenden Gebührentarifs an seiner Sitzung vom 27. Juli 2022 genehmigt. Dieser tritt zusammen mit dem Reglement per 1. August 2022 in Kraft.

Behörden- und Personalreglement
Die an der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2022 genehmigte Totalrevision des Behördenund Personalreglementes ist nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist in Rechtskraft erwachsen und tritt per 1. August 2022 in Kraft. Der Gemeinderat hat die entsprechende Totalrevision Behörden- und Personalverordnung an seiner Sitzung vom 27. Juli 2022 genehmigt. Diese tritt zusammen mit dem Reglement per 1. August 2022 in Kraft. Alle widersprechenden Vorschriften, insbesondere das Personalreglement vom 25. November 2010 und die Verordnung zum Personalreglement vom 2. April 2014, werden aufgehoben.

Benützungsordnung Gemeindeanlagen
Gestützt auf Art. 49, Abs. 3, lit c der Gemeindeordnung sowie auf Art. 37 c Gebührenreglement der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl, hat der Gemeinderat die neue Benützungsordnung Gemeindeanlagen inklusive Anhang I und II (Benützungstarif mit Erläuterungen / Hausordnung) an seiner Sitzung vom 27. Juli 2022 genehmigt. Diese tritt per 1. August 2022 in Kraft.

Öffentliches Beschaffungswesen
Der Gemeinderat hat die neuen Richtlinien zum öffentlichen Beschaffungswesen an seiner Sitzung vom 29. März 2022 genehmigt. Diese ist am 1. April 2022 in Kraft getreten. Alle widersprechenden Vorschriften auf Gemeindeebene, insbesondere die Weisungen des Gemeinderates zum öffentlichen Beschaffungswesen vom 23. Oktober 2019. werden aufgehoben.

Die entsprechenden Erlasse sind auf der Website www.3636.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Gemeinderat Forst-Längenbühl


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