Friedhof Buchen – Gräberaufhebung März 2027
08.10.2026 Horrenbach-BuchenGemäss Friedhof- und Bestattungsreglement (Friedhof Buchen) Art. 32 können die Gräber einer Friedhofabteilung nach 20 Jahren aufgehoben werden. Der Gemeinderat Horrenbach-Buchen hat beschlossen, ab Anfang März 2027 die folgenden Grabfelder aufzuheben:
– Grabfeld 8 Rechts, Mitte (18 Gräber)
– Grabfeld 9 Rechts, Oben (10 Gräber)
Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber bis spätestens 26. Februar 2027 abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Räumung durch die Gemeinde und über das Verbliebene wird verfügt. Der Zeitpunkt der Gräberaufhebung im März 2027 ergibt sich mit der anschliessend geplanten Ausführung der Friedhofsanierung.
Umbettung von Urnen Gemäss Art. 28 Abs. 3 Friedhof- und Bestattungsreglement können Urnen, die auf einem bestehenden Grab beigesetzt worden sind und bei der Gräberaufhebung noch nicht 20 Jahre geruht haben, für eine neue Grabdauer umgebettet werden. Umbettungen von Urnen sind jedoch nur ins Gemeinschaftsgrab und auf bestehende Gräber möglich.
Ein entsprechendes schriftliches Gesuch ist bis spätestens 30. November 2026 bei der Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen, Horrenbach 79b, 3623 Horrenbach, einzureichen. Die Gebühr für die Umbettung richtet sich nach der aktuelle Gebührenverordnung (Friedhof-/Bestattungswesen).
Für weitere Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen gerne zur Verfügung, Tel. 033 442 12 37, E-Mail gemeinde verwaltung@horrenbach-buchen.ch.
Der Gemeinderat
