Friedhof- und Bestattungswesen (Friedhof Buchen); Gebührenverordnung – Inkraftsetzung

  23.01.2025 Horrenbach-Buchen, Horrenbach-Buchen

Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Horrenbach-Buchen die Gebührenverordnung an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024 beschlossen und per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt hat.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann ab Publikation innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Die Gebührenverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Horrenbach-Buchen bezogen oder unter www.horrenbach-buchen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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