Gebührentarif zum Gebührenreglement: Teilrevision
03.07.2025 FahrniIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Fahrni an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 die Teilrevision des Gebührentarifs zum Gebührenreglement genehmigt hat. Die Änderungen treten, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf 1. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat