Gebührenverordnung, Anhang 1
06.11.2025 UetendorfGestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Teilrevision folgender Verordnung bekannt:
– Gebührenverordnung, Anhang 1, Ziff. 1.16, Verpflegung Tagesschule, Take Away
Die Änderungen treten vorbehaltlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per sofort in Kraft und wurden vom Gemeinderat am 23. Oktober 2025 beschlossen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch(Online-Schalter/Reglemente) heruntergeladen werden.
Uetendorf, 23. Oktober 2025
Der Gemeinderat
