Gebührentarif zum Friedhofund Bestattungsreglement; Teilrevision

  18.04.2024 Gurzelen, Gurzelen

Gestützt auf Art. 31 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl hat der Gemeinderat am 20. März 2024 diverse Änderungen im Gebührentarif (Teilrevision) beschlossen. Diese Änderungen traten per 1. April 2024 in Kraft.

Der entsprechende Erlass ist unter www.3636. ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.

Der Gemeinderat


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