Gebührenverordnung ab 1. Januar 2024; öffentliche Bekanntmachung

  25.01.2024 Teuffenthal, Teuffenthal

Hiermit erfolgt die Veröffentlichung über die Genehmigung und Inkraftsetzung von genehmigten Reglementen (gemäss Art. 45 Gemeindeverordnung).

Die Gebührenverordnung mit Gültigkeit ab 1. Januar 2024 wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Sie tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Gebührenverordnung kann auf der Gemeindeschreiberei eingesehen und bezogen werden.

Teuffenthal, 17. Januar 2024

Der Gemeinderat


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