Gemeindeabstimmung vom 9. Juni

  02.05.2024 Steffisburg, Steffisburg

Am 9. Juni kommen folgende Vorlagen zur Abstimmung:

Bund
– Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
– Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
– Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
– Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Kanton
– Es findet keine kantonale Volksabstimmung statt.

Gemeinde
Abgestimmt wird über folgende Vorlage:

Aufhebung Reglement über Ausbildungsbeiträge

Der Abstimmungstext lautet:

Die Einwohnergemeinde Steffisburg
– gestützt Art. 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002
– auf Antrag des Grossen Gemeinderates

beschliesst:

1. Das Reglement über Ausbildungsbeiträge vom 24. August 2007, in Kraft seit 1. Januar 2008, wird per 31. Dezember 2023 aufgehoben.

2. Sämtliche zum Zeitpunkt der Aufhebung des Reglements (Stichtag 31. Dezember 2023) noch laufenden Vereinbarungen in Bezug auf ausgerichtete Stipendien behalten unverändert ihre Gültigkeit. Zu deren Beurteilung gilt der zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses jeweils gültige Erlass.

3. Gehen bis 31. Dezember 2023 noch Gesuche für die Ausrichtung von Stipendien ein, welche nicht mehr durch die Stipendienkommission (Aufhebung ebenfalls per 31. Dezember 2023) behandelt werden können, werden diese im Januar 2024 durch die zuständige Fachabteilung (Departementsvorsteher Bildung und Abteilungsleiter Bildung) nach den bisherigen Kriterien beurteilt und entschieden.

4. Gesuche für die Ausrichtung von Stipendien können ab Januar 2024 weiterhin bei der Abteilung Bildung eingereicht werden. Die Kompetenz für deren Beurteilung richtet sich nach Ziffer 3 hiervor. Die entsprechenden Gelder würden aus dem Hilfsfonds der Gemeinde Steffisburg ausgerichtet, sofern die Zweckbestimmungen der entsprechenden Verordnung erfüllt sind.

5. Dieser Beschluss (Ziffer 1) unterliegt der fakultativen Gemeindeabstimmung gemäss Art. 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung vom 3. März 2002.

6. Mit dem Vollzug dieses Beschlusses wird der Gemeinderat beauftragt.

Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie diese Vorlage annehmen?

Der Grosse Gemeinderat hat die Vorlage am 20. Oktober 2023 mit 24 zu 4 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gutgeheissen. Nachdem 341 Stimmberechtigte im Rahmen eines Referendums unterschriftlich verlangt haben, der Beschluss des Grossen Gemeinderates sei der Gemeindeabstimmung zu unterbreiten, liegt der Entscheid nun bei den Stimmberechtigten.

Der Grosse Gemeinderat empfiehlt, die Vorlage gemäss Ziffer 1 des vorstehenden Abstimmungstextes anzunehmen.

Aktenauflage
Die nachstehenden Akten (rechtlich massgebend) zu diesem Geschäft liegen bis am Abstimmungstag bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Präsidiales, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten zur Einsichtnahme auf:
– Reglement über Ausbildungsbeiträge

Diese Akten sind ebenfalls auf der Website der Gemeinde www.steffisburg.ch publiziert.

Abstimmungsausschuss
Ständiger Wahl- und Abstimmungsausschuss Sämtliche 25 Mitglieder werden aufgeboten. Der Urnendienst und die Ausmittlung werden durch die Mitglieder des ständigen Wahl- und Abstimmungsausschusses abgedeckt. – Ausserordentlicher Ausschuss für Zählarbeiten und Ausmittlung Auf die Einsetzung eines ausserordentlichen Ausschusses für Zählarbeiten und Ausmittlung wird verzichtet. Die Arbeiten werden durch die Mitglieder des ständigen Ausschusses erledigt.

Allgemeine Hinweise für alle Stimmberechtigten
Öffnungszeiten Abstimmungslokale Das Gemeindehaus am Höchhusweg 5 und das Schulhaus Sonnenfeld an der Sonnenfeldstrasse 10 sind für die persönliche Stimmabgabe wie folgt geöffnet: Abstimmungs- und Wahllokal Gemeindehaus, Höchhusweg 5 Sonntag, 9. Juni, 9.00 bis 10.00 Uhr Abstimmungs- und Wahllokal Schulhaus Sonnenfeld, Sonnenfeldstrasse 10 Sonntag, 9. Juni, 9.00 bis 10.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ohne besondere Voraussetzungen möglich. Sie ist aber an folgende Formvorschriften gebunden:

Weisungen für die briefliche Stimmabgabe
Diese sind auf dem Stimmkuvert detailliert abgedruckt. Wir bitten Sie insbesondere zu beachten, dass die Ausweiskarte eigenhändig unterschrieben werden muss, da die Stimmabgabe sonst ungültig ist. Ebenfalls muss das offizielle Zustell- und Antwortkuvert verwendet werden.

Stimmabgabe Leider kommt es vor, dass Stimmkuverts nach dem offiziellen Eingabeschluss entweder
– bei der Post oder
– beim speziell bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Gestützt auf die rechtlichen Grundlagen müssen die verspätet eintreffenden Stimmen ungültig erklärt werden.

Geben Sie Ihre briefliche Stimme rechtzeitig ab, indem Sie
– das Stimmkuvert bis spätestens Sonntag, 9. Juni, 9.00 Uhr, in den von der Gemeindeverwaltung bezeichneten Briefkasten beim Haupteingang des Gemeindehauses am Höchhusweg 5 einwerfen;
– das Stimmkuvert unfrankiert rechtzeitig der Post übergeben. Damit das Kuvert termingerecht bei der Gemeindeverwaltung eintrifft, muss dieses spätestens am Dienstagabend, 4. Juni (B-Post), bzw. Donnerstagabend, 6. Juni (A-Post) bei einer Schweizer Poststelle aufgegeben werden.

Die Portokosten für die briefliche Stimmabgabe übernimmt die Gemeinde. A-Post-Sendungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

E-Voting
Bis auf Weiteres steht sämtlichen Auslandbernerinnen und Auslandbernern der elektronische Stimmkanal nicht zur Verfügung.

Nichterhalt oder Verlust des Abstimmungsmaterials
Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten bis spätestens 18. Mai per Post zugestellt. Bei Nichterhalt oder Verlust des Materials kann dieses bis Freitag, 7. Juni, 17.00 Uhr, gegen Vorweisung eines Personalausweises und gegen Quittung persönlich bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerdienste), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, nachgefordert werden.

Stimmregister
Begehren um Eintragung oder Berichtigung des Stimmregisters sind bis Dienstag, 4. Juni, 17.00 Uhr, bei der Abteilung Sicherheit (Einwohnerkontrolle/Stimmregisterführer), Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.

Wegzug
Stimmberechtigte, die nach Zustellung des Abstimmungsmaterials, jedoch vor dem 9. Juni aus der Gemeinde wegziehen, haben anlässlich der Abmeldung den Einwohnerdiensten das Abstimmungsmaterial zurückzugeben.

Information zu dem Ergebnis der Gemeindeabstimmung
Das Ergebnis der Gemeindeabstimmung wird am Sonntag, 9. Juni, um circa 14.30 Uhr, auf der Website der Gemeinde (www.steffisburg. ch; Startseite unter «Aktuelles») publiziert.

Gemeinde Steffisburg Gemeinderat


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