Gemeinden Reutigen, Stocken-Höfen
26.03.2026 Kanton BernWaldstrassenplan
Nr. 23020 Reutigen; öffentliche Planauflage
Das Amt für Wald und Naturgefahren bringt, gestützt auf Artikel 32 der Kantonalen Waldverordnung vom 29. Oktober 1997, den Waldstrassenplan Nr. 23020 «Reutigen» zur öffentlichen Auflage.
Der Waldstrassenplan legt fest, bei welchen Weganlagen es sich um Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes handelt und regelt die Fahrverbote.
Die Akten liegen während 30 Tagen, das heisst vom 27. März bis 28. April, auf den Gemeindeverwaltungen von Reutigen und Stocken-Höfen öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Bürozeiten dort eingesehen werden.
Wer einspracheberechtigt ist, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Diese ist der Auflagestelle zuzustellen und an das Amt für Wald und Naturgefahren zu richten.
Münsingen, 19. März 2026
Amt für Wald und Naturgefahren
Waldabteilung Voralpen
Johann Kurtz, Abteilungsleiter
