Gemeinderatswahlen für die Amtsdauer 2025–2028
27.06.2024 Hilterfingen, HilterfingenDie Gemeindebehörde hat die Gesamterneuerungswahlen des Gemeinderates (7 Mitglieder, Proporzverfahren) durch Urnenwahl auf den 22. September und innerhalb der gesetzlichen Schranken auf die vorhergehenden Tage festgesetzt.
Wahlvorschläge sind bis spätestens am achtletzten Montag vor der Wahl, 12.00 Uhr, schriftlich beim Gemeindeschreiber, Jürg Arn, einzureichen. Die Kandidatenlisten sind also bis spätestens Montag, 29. Juli, 12.00 Uhr, abzugeben.
Es sind folgende Anforderungen zu beachten:
1. Wählbar in den Gemeinderat sind die in der Gemeinde Stimmberechtigten (Artikel 24 des Organisationsreglementes).
2. Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
3. Jeder Wahlvorschlag muss eine deutliche Bezeichnung seiner Herkunft (Partei, Verein, Gruppierung und dergleichen) aufweisen und sich von anderen Vorschlägen hinreichend unterscheiden.
4. Jede vorgeschlagene Person ist mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse zu kennzeichnen.
5. Keine der vorgeschlagenen Personen darf für die Wahl derselben Behörde oder desselben Amtes auf mehr als einer Liste aufgeführt werden.
6. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Die gleiche Person kann nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen.
7. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist nicht zulässig.
8. Nach Einreichen des Wahlvorschlages kann die Unterschrift unter einem Vorschlag nicht mehr zurückgezogen werden.
9. Bei Verhältniswahlverfahren (Proporzwahlen) darf derselbe Name höchstens zweimal auf der Liste aufgeführt werden.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eines Wahlvorschlages haben für den Verkehr mit den Behörden eine Vertretung und eine Stellvertretung zu bezeichnen.
Im Weiteren wird auf die Bestimmungen des Wahl- und Abstimmungsreglementes 2016 verwiesen.
Der Gemeinderat
