Gemischt-geringfügige Änderung des Zonenplans «Einzonung für Verbreiterung des Hardeggweges»
02.04.2026 SteffisburgBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Steffisburg hat die vorerwähnte Anpassung am 23. März 2026 beschlossen. Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Steffisburg, Abteilung Hochbau/Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Der Gemeinderat
