Genehmigung Erlasse; öffentliche Bekanntmachung
09.01.2025 Blumenstein, BlumensteinReglement über die Liegenschaftssteuer
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 wurde das Liegenschaftssteuerreglement genehmigt. Nachdem innerhalb von 30 Tagen seit der Gemeindeversammlung keine Beschwerden eingegangen sind, tritt das Liegenschaftssteuerreglement rückwirkend per 25. November 2024 in Kraft.
Teilrevision Personalreglement
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 25. November 2024 wurde die Teilrevision des Personalreglements genehmigt. Nachdem innerhalb von 30 Tagen seit der Gemeindeversammlung keine Beschwerden eingegangen sind, tritt das Personalreglement rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.
Teilrevision Personalverordnung
Weiter hat der Gemeinderat hat die Personalverordnung an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024 genehmigt. Diese tritt ebenfalls rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.
Interessierte Bürger können die Erlasse bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein beziehen oder unter www.blumenstein.ch herunterladen.
Der Gemeinderat
