Genehmigung Jahresrechnung 2024; fakultatives Referendum

  15.05.2025 Wattenwil

Der Gemeinderat gibt, gestützt auf Art. 34 und Art. 35 der Gemeindeordnung bekannt, dass er an seiner Sitzung vom 12. Mai 2025 die Jahresrechnung 2024 sowie den Revisionsbericht genehmigt hat.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Jahresrechnung der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist: 15. Mai bis 14. Juli

Einsenden an: Gemeindeverwaltung
Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil

Öffentliche Auflage Die Jahresrechnung 2024 liegt 60 Tage, d.h. vom 15. Mai bis 14. Juli, öffentlich bei der Gemeindeverwaltung auf.
Der Gemeinderat


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