Genehmigung Änderung Personalreglement; fakultatives Referendum

  20.08.2026 Stocken-Höfen

Der Gemeinderat hat am 11. August 2026 die Änderung des Personalreglements (Art. 6 Ziff. 2, Gehaltsabstufung) genehmigt. Die Inkraftsetzung der Anpassung erfolgt auf 1. Januar 2027 unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist.

Die Genehmigung des Personalreglements unterliegt gemäss Art. 14 lit. c und 28 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum. Das Reglement kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unter www.stocken-hoefen.ch heruntergeladen werden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist dauert bis 19. September 2026. Die Einreichungsstelle ist der Gemeinderat Stocken-Höfen, 3632 Oberstocken.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.
Der Gemeinderat


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