Genehmigung Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens; öffentliche Bekanntmachung
15.01.2026 BlumensteinGestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass per 1. Dezember 2025 folgender Erlass in Kraft gesetzt wurde:
– Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens, beschlossen durch die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025
Interessierte Bürger können das Reglement bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein beziehen oder unter www.blumenstein.ch herunterladen.
Der Gemeinderat
