Genehmigung Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens; öffentliche Bekanntmachung

  15.01.2026 Blumenstein

Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass per 1. Dezember 2025 folgender Erlass in Kraft gesetzt wurde:
– Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens, beschlossen durch die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025

Interessierte Bürger können das Reglement bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein beziehen oder unter www.blumenstein.ch herunterladen.

Der Gemeinderat


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