Genehmigung Teilrevision des Reglements über die Übertragung von Aufgaben an Dritte; öffentliche Bekanntmachung

  24.07.2025 Blumenstein

Gestützt auf Art. 45 Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass per 1. Januar 2026 folgender Erlass in Kraft gesetzt wird:
– Teilrevision des Gemeindereglements über die Übertragung von Aufgaben an Dritte, beschlossen durch die Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2025 und genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 10. Juli 2025

Interessierte Bürger können das Reglement bei der Gemeindeschreiberei Blumenstein beziehen oder unter www.blumenstein.ch herunterladen.

Der Gemeinderat


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