Genehmigung Totalrevision Personalreglement; fakultatives Referendum

  30.10.2025 Stocken-Höfen

Der Gemeinderat hat am 21. Oktober 2025 das total revidierte Personalreglement genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt auf 1. Januar 2026 unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist.

Die Genehmigung des Personalreglements unterliegt gemäss Art. 14 lit. c und 28 des Organisationsreglements dem fakultativen Referendum. Das Reglement sowie die neue Personalverordnung können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder unter www.stockenhoefen.chheruntergeladenwerden. Innerhalb von 30 Tagen seit Publikation im Thuner Amtsanzeiger können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten das Referendum ergreifen und die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen. Die Referendumsfrist dauert bis 1. Dezember. Die Einreichungsstelle ist der Gemeinderat Stocken-Höfen, 3632 Oberstocken.

Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates Stocken-Höfen in Rechtskraft.

Der Gemeinderat


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