Genehmigung Totalrevision Reglement über die schulergänzende Tagesbetreuung (Tagesschulreglement); fakultatives Referendum

  13.08.2026 Wattenwil

Der Gemeinderat Wattenwil gibt, gestützt auf Art. 34 und Art. 35 der Gemeindeordnung, bekannt, dass er an seiner Sitzung vom 10. August 2026 das Reglement über die schulergänzende Tagesbetreuung genehmigt hat.

Fakultatives Referendum
Mindestens fünf Prozent der in kommunalen Angelegenheiten Stimmberechtigten können innert 60 Tagen seit der Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement über die schulergänzende Tagesbetreuung der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird.

Referendumsfrist:
13. August bis 12. Dezember.

Einsenden an: Gemeindeverwaltung
Wattenwil, Vorgasse 1, 3665 Wattenwil.

Öffentliche Auflage Das Reglement über die schulergänzende Tagesbetreuung liegt 60 Tage, d.h. vom 13. August bis 12. Dezember öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Wattenwil auf, bzw. ist auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet.

Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote