Geringfügige Änderung Art. 14 Abs. 3 Gemeindebaureglement (Antennen) nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  02.10.2025 Fahrni

Beschluss des Gemeinderats
Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Fahrni hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 5. Mai 2025 formell beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Fahrni, 29. September 2025

Der Gemeinderat


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