Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 14 «Magda» an der Staatsstrasse 7, 3652 Hilterfingen

  15.01.2026 Hilterfingen

Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat Hilterfingen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Januar bis 16. Februar, in der Bauverwaltung Hilterfingen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Hilterfingen unter www.hilterfingen.ch/verwaltung/bauverwaltung/baupublikationen verfügbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung Hilterfingen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Hilterfingen, 8. Dezember 2025
Der Gemeinderat


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