Geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet «Im Dörfli/ Lengmoos / Hübeli / Im Loch» (Oberstocken) nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  15.05.2025 Stocken-Höfen

Beschluss des Gemeinderats / Bekannt machung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Stocken-Höfen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet «Im Dörfli / Lengmoos / Hübeli / Im Loch» (Oberstocken) am 29. April 2025 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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