Geringfügige Änderung der ZPP Obere Mürggen nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  25.04.2024 Fahrni, Fahrni

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Fahrni hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der ZPP Obere Mürggen am 8. April 2024 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Fahrni, 22. April 2024

Der Gemeinderat


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