Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur 2026 – 2029

  11.09.2025 Stocken-Höfen

Anlässlich der Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Stocken-Höfen vom 16. Dezember 2025 finden Gesamterneuerungswahlen für die Legislatur vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 statt.

Gestützt auf Art. 57 des Organisationsreglements gibt der Gemeinderat den Stimmberechtigten die zu besetzenden Sitze bekannt:

Gemeinde- und Gemeinderatspräsidium in einer Person
Zur Wiederwahl stellt sich:
Stauffenegger Andreas, 1956, Sägemoos 6, Niederstocken

6 Mitglieder des Gemeinderates
Zur Wiederwahl stellen sich:
Bruni Fritz, 1954, Mettenbühlstrasse 4, Höfen
Kramer Michael, 1983, Sägemoos 23, Niederstocken
Maier Olivier, 1971, Speckhubel 14, Höfen
Weltert Jakob, 1982, Stockentalstrasse 91, Oberstocken

Gemäss Art. 57 des Organisationsreglements können die Stimmberechtigten bis spätestens 30 Tage seit der ersten Publikation, also bis 13. Oktober, beim Gemeinderat schriftlich Wahlvorschläge einreichen.

Der Wahlvorschlag ist von der vorgeschlagenen Person sowie von mindestens 10 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen zu unterzeichnen. Listen für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung und auf der Homepage www.stockenhoefen.ch bezogen werden.

Die sich zur Wiederwahl stellenden Mitglieder des Gemeinderates und Gemeindepräsidiums gelten als gesetzt und müssen von den Stimmberechtigten nicht nochmals vorgeschlagen werden.

Die Wahlvorschläge werden vom Gemeinderat mit der Stocken-Höfen Zytig, die durch die Post allen Haushaltungen zugestellt wird, bekannt gegeben. Von diesem Zeitpunkt an liegen die Wahlvorschläge in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Wenn für den Gemeinderat weniger Kandidaten vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, können an der Versammlung weitere Vorschläge gemacht werden. Liegen weniger oder gleich viel gültige Vorschläge wie zu besetzende Sitze vor, erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen als gewählt (stilles Wahlverfahren). Liegen mehr Vorschläge vor als Sitze zu vergeben sind, finden geheime Wahlen an der Gemeindeversammlung statt.

Der Gemeinderat


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