Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Anpassung folgender Verordnung bekannt:

  26.06.2025 Uetendorf

Verordnung über die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (AKV) der ständigen Kommissionen des Gemeinderats sowie spezieller Facharbeitsgruppen

– Verordnung über die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten (AKV) der ständigen Kommissionen des Gemeinderats sowie spezieller Facharbeitsgruppen – Anpassung Anhang 1 (AKV Finanzausschuss)

Die Änderung wurde durch den Gemeinderat an der Sitzung vom 12. Juni 2025 beschlossen und tritt per sofort in Kraft.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Uetendorf eingesehen, bezogen oder unter www.uetendorf.ch(Online-Schalter)heruntergeladenwerden.

Uetendorf, 12. Juni 2025
Der Gemeinderat


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