Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung
04.02.2018 , GurzelenDas Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2017 liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 24. Juli 2017, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gurzelen, 15. Juni 2017
Gemeinderat Gurzelen
