Burgergemeinde Gurzelen Burgernutzen

  04.02.2018 , Gurzelen

Burgerinnen und Burger, die neu den Burgernutzen beanspruchen wollen, teilen dies schriftlich bis zum 15. September des dem Nutzungsjahr vorangehenden Jahres dem Burgerpräsidenten mit.

Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des
Nutzungsjahres a) das Burgerrecht der Gemeinde Gurzelen besitzt b) das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und c) seit 3 Monaten in der Gemeinde Gurzelen seine Schriften hinterlegt hat.

Anmeldungen an den Burgerpräsidenten: Hodler Martin, Geistacker, 3663 Gurzelen.

Bei Nichtanmeldung bis zum 15. September 2017 entfällt die Berechtigung für den Bezug 2018.

Burgergemeinde Gurzelen


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