Teilrevision Personalreglement – Fakultatives Referendum

  04.02.2018 , Gurzelen

Gestützt auf Art. 25 Organisationsreglement vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Teilrevision des Personalreglements der Einwohnergemeinde Gurzelen bekannt.

Die Teilrevision des Personalreglements tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Die Teilrevision wurde am 23. Mai 2017 in Anwendung von Art. 13 Abs. 3 Organisationsreglement durch den Gemeinderat beschlossen.

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen.

Gurzelen, 23. Mai 2017

Der Gemeinderat


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