Verordnung für den Bezug der Ersatzabgaben
04.02.2018 , GurzelenGestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat das Inkrafttreten der Änderung der Verordnung für den Bezug der Ersatzabgabe rückwirkend per 1. Januar 2016 bekannt.
Die Verordnung wurde entsprechend dem alten Feuerwehrreglement betreffend den Abzug für geleistete Dienstjahre angepasst.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen eingesehen, bezogen oder unter www.gurzelen.ch heruntergeladen werden.
Gurzelen, 21. August 2017
Der Gemeinderat
