Verordnung für den Bezug der Ersatzabgaben

  04.02.2018 , Gurzelen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat das Inkrafttreten der Änderung der Verordnung für den Bezug der Ersatzabgabe rückwirkend per 1. Januar 2016 bekannt.

Die Verordnung wurde entsprechend dem alten Feuerwehrreglement betreffend den Abzug für geleistete Dienstjahre angepasst.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen eingesehen, bezogen oder unter www.gurzelen.ch heruntergeladen werden.

Gurzelen, 21. August 2017

Der Gemeinderat


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