Gebührenreglement – Fakultatives Referendum
07.03.2018 , GurzelenGestützt auf Art. 25 Organisationsreglement vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Teilrevision des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Gurzelen bekannt.
Die Teilrevision des Gebührenreglementes wurde am 20. Februar 2018 in Anwendung von Art. 13 Abs. 3 Organisationsreglement durch den Gemeinderat beschlossen.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen.
Gurzelen, 20. Februar 2018
Der Gemeinderat
