Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung

  20.06.2018 , Gurzelen

Das Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 11. Juni 2018 liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 23. Juli 2018, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gurzelen, 12. Juni 2018

Gemeinderat Gurzelen


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