Burgergemeinde
22.08.2018 , GurzelenBurgerinnen und Burger, die neu den Burgernutzen beanspruchen wollen, teilen dies schriftlich bis zum 15. September des dem Nutzungsjahr vorangehenden Jahr dem Burgerpräsidenten mit.
Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres
a) das Burgerrecht der Gemeinde Gurzelen besitzt
b) das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und
c) seit 3 Monaten in der Gemeinde Gurzelen seine Schriften hinterlegt hat.
Bei Nichtanmeldung bis zum 15. September 2018 entfällt die Berechtigung für den Bezug 2018.
Burgerinnen und Burger, welche das Losholz 2018 beziehen möchten, melden sich bis 1. Dezember 2018 beim Präsidenten Martin Hodler, Geistacker, 079 653 87 71.
Burgergemeinde Gurzelen
