Verpflichtungskredit – Fakultatives Referendum
12.09.2018 , GurzelenGestützt auf Art. 25 Organisationsreglement vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat folgenden Beschluss vom 4. September 2018 bekannt:
«Für die Neugestaltung des Gemeinschaftsgrabs wird ein Verpflichtungskredit von Fr. 35 000.– bewilligt.»
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen.
Der Gemeinderat
