Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung
05.12.2018 , GurzelenDas Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2018 liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 7. Januar 2019, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeinderat Gurzelen