Protokollauflage ausserordentliche Gemeindeversammlung

  13.02.2019 , Gurzelen

Das Protokoll der ausserordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 28. Januar 2019 liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 11. März 2019, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gurzelen, 31. Januar 2019

Gemeinderat Gurzelen


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