Blattenheidverband Überbauungsordnung Wasserversorgung mit Baubewilligung

  08.05.2019 , Gurzelen

Gemeinden Wattenwil / Gurzelen / Forst-Längenbühl
Gesuchstellerin: Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid.

Projektverfasser: WA-TEC AG, C. F. L. Lohnerstrasse 29, 3645 Thun-Gwatt.

Gesuch: Neubau Wassertransportleitung Wattenwil–Gurzelen. Genehmigung der Leitungslinienführung inkl. Erteilung der Baubewilligung.

Standorte: Gemeindegebiet Wattenwil, Gurzelen und Forst-Längenbühl.

Erstellung Trinkwasser-Transportleitung inkl. Druckreduzier- und Messschacht zwischen Wattenwil und Gurzelen. Sowie Elektroanschluss auf Gemeindegebiet Forst-Längenbühl (ca. 25 m) für Schachtbauwerk. Es wird hiermit auf die Gesuchsakten verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 7. Juni 2019.

Auflageorte und Einsprachestellen: Gemeindeverwaltungen Wattenwil und Gurzelen.

Die Publikation für das Vorhaben erfolgt auch, gestützt auf Art. 6 und 32 bis 44 des kant. Baugesetzes, Art. 5 Abs. 1 Bst. b des Dekretes über das Baubewilligungsverfahren, Art. 69 des Strassengesetzes, Art. 48 des kant. Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau, Art. 8 bis 10 Bundesgesetz über die Fischerei und nach Art. 26 der kant. Gewässerschutzverordnung.
Mitwirkungsbegehren, Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 Baugesetz) sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).

Uttigen, 29. April 2019

Wasserversorgung
Gemeindeverband Blattenheid


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