Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung
12.06.2019 , GurzelenDas Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Mai 2019 liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 15. Juli 2019, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gurzelen, 5. Juni 2019
Gemeinderat Gurzelen