Burgergemeinde Gurzelen

  23.10.2019 , Gurzelen

Burgerinnen und Burger, die neu den Burgernutzen beanspruchen wollen, teilen dies schriftlich bis 15. November des dem Nutzungsjahr vorangehenden Jahr dem Burgerpräsidenten mit.

Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres
a) das Burgerrecht der Gemeinde Gurzelen besitzt
b) das 20. Altersjahr zurückgelegt hat und
c) seit 3 Monaten in der Gemeinde Gurzelen seine Schriften hinterlegt hat.

Bei Nichtanmeldung bis 15. November 2019 entfällt die Berechtigung für den Bezug 2020.

Burgerinnen und Burger, welche das Losholz 2019 beziehen möchten, melden sich bis 2. Dezember 2019 beim Präsidenten Martin Hodler, Geistacker, Tel. 079 653 87 71.

Burgergemeinde Gurzelen


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