Ordentliche Gemeindeversammlung

  30.10.2019 , Gurzelen

Montag, 25. November 2019, 20.00 Uhr, Dorfsaal Mehrzweckgebäude, Gurzelen

Traktanden:
1. Finanzplan 2019–2024; Kenntnisnahme
2. Voranschlag 2020; Beratung und Genehmigung
3. Sanierung Wohnungen Schulhaus; Kreditgenehmigung
4. Friedhofreglement; Genehmigung Anpassung
5. Strassensanierung Zelg-Kehr; Kreditabrechnung Strassenprojekt
6. Strassensanierung Zelg Kehr; Kreditabrechnung Wasserleitung 7. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 24. Oktober 2019 bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf.

Information
In der Gurzele-Poscht 2019-3 wird vor der Gemeindeversammlung über die zu behandelnden Geschäfte informiert.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


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