Protokollauflage ordentliche Gemeindeversammlung

  04.12.2019 , Gurzelen

Das Protokoll der ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2019 liegt gemäss Art. 59 Organisationsreglement während 30 Tagen, das heisst bis 6. Januar 2020, in der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der erwähnten Frist kann beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gegen das Protokoll erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Gurzelen, 28. November 2019

Gemeinderat Gurzelen


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