Teilrevision Friedhofreglement Inkrafttreten

  18.12.2019 , Gurzelen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Gurzelen am 25. November 2019 beschlossene Teilrevision des Friedhofreglements unter Vorbehalt allfälliger Beschwerden gegen den Beschluss per 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

In Kompetenz der Friedhofkommission wurden ebenfalls die Tarife per 1. Januar 2020 angepasst. Das Friedhofreglement mitsamt der Tarife kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen bezogen oder online unter www.gurze len.ch eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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