Ordentliche Gemeindeversammlung

  12.08.2020 , Gurzelen

Montag, 7. September 2020, 20.00 Uhr, im Dorfsaal Mehrzweckgebäude, Gurzelen

Traktanden:
1. Vertragsverlängerung Naturpark Gantrisch; Beratung und Genehmigung
2. Organisationsreglement, Einführung ständiger Stimm- und Wahlausschuss; Beratung und Genehmigung Teilrevision
3. Reglement über die Urnenwahlen, Einführung ständiger Stimm- und Wahlausschuss; Beratung und Genehmigung Teilrevision
4. Nachkredite 2019; Kenntnisnahme
5. Jahresrechnung 2019; Beratung und Genehmigung
6. Fusionsprojekt Gurzelen-Seftigen, Abrechnung Verpflichtungskredit; Kenntnisnahme
7. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 6. August 2020 bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen öffentlich auf.

Information
In der Gurzele-Poscht wird vor der Gemeindeversammlung über die zu behandelnden Geschäfte informiert.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.

Schutzmassnahmen
Die erforderlichen Schutzmassnahmen infolge Coronavirus werden frühzeitig durch den Gemeinderat festgelegt und kommuniziert. Wir bitten Sie, die Anweisungen zu beachten und rechtzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


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