Reglement über die Erhebung der Konzessionsabgabe; Inkrafttreten
28.07.2021 , GurzelenIn Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das vom Souverän der Einwohnergemeinde Gurzelen an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 beschlossene Reglement über die Erhebung der Konzessionsabgabe per 1. Januar 2022 in Kraft tritt.
Das Reglement über die Erhebung der Konzessionsabgabe kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen bezogen oder online unter www. gurzelen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat