Teilrevision Reglement für die Übertragung von Aufgaben an Dritte; Inkrafttreten

  28.07.2021 , Gurzelen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die vom Souverän der Einwohnergemeinde Gurzelen an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 beschlossene Teilrevision des Reglements für die Übertragung von Aufgaben an Dritte ab 1. August 2021 in Kraft tritt.

Das Reglement für die Übertragung von Aufgaben an Dritte kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen bezogen oder online unter www. gurzelen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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