Aufhebung Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES
24.02.2022 , GurzelenIn Anwendung von Art. 45 Abs. 1 lit. b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Gurzelen an seiner Sitzung vom 8. Februar 2022 die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES vom 1. August 2021 rückwirkend per 31. Januar 2022 ersatzlos aufgehoben hat.
Neu sind die Berechtigungsregeln auf kantonaler Ebene im Anhang 3 der Verordnung über die Gemeinderegistersysteme-Plattform enthalten. Da keine weitergehenden Bestimmungen notwendig sind, kann die kommunale Verordnung aufgehoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat
