Teilrevision Benützungsordnung per 1. April – Publikation fakultatives Referendum

  24.02.2022 , Gurzelen

Gestützt auf Art. 25 Organisationsreglement vom 28. November 2011 gibt der Gemeinderat die Teilevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen der Gemeinde Gurzelen per 1. April 2022 bekannt. Die Änderungen betreffen die Benützungszeiten und die Benützungsbestimmungen für die Aussenanlagen und die Eisbahn (Art. 34, 35 und 36).

Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 25 des Organisationsreglements von mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung das Referendum ergriffen werden. Das Referendumsbegehren ist bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen einzureichen. Die Benützungsordnung liegt bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen auf.
Der Gemeinderat


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