Teilrevision Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen – Inkrafttreten

  19.01.2023 , Gurzelen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung Gurzelen am 28. November 2022 beschlossene Teilrevision der Benützungsordnung für Gemeindegebäude und Gemeindeanlagen rückwirkend per 1. August 2022 in Kraft getreten ist. Die Benützungsordnung vom 10. Oktober 2016 wurde damit ersetzt und aufgehoben.

Die aktuelle Benützungsordnung kann bei der Gemeindeverwaltung Gurzelen bezogen oder online unter www.gurzelen.ch eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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