Baupublikation Gurzelen

  18.12.2019 Baupublikationen, Gurzelen

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Gurzelen, Dörfli 117, 3663 Gurzelen.

Projektverfasserin: Wasem Ingenieure AG, Bernstrasse 8a, 3665 Wattenwil.
Bauvorhaben: Ersatz der Schmutzwasserleitung auf einer Länge von ca. 43 m, Ersatz von zwei Schächten und Anschlüsse an bestehende Kanalisationsleitung sowie temporäre Waldrodung.
Standort / Parzelle: Ziel, Parzellen Nr. 4, 31, 433, 449.
Koordinaten: 2 607 166 / 1 181 160.
Nutzungszone: Wald, Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen in Waldesnähe und im Wald (WaV Art. 14, KWaG Art. 25, KWaV Art. 35). Bauten und Anlagen im Strassenabstand (SG Art. 80). Bauten und Anlagen am Gewässer (WBG Art. 48/GSchV Art. 41c). Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässern (GSchG Art. 38 ff.).
Gewässerschutzbereich: B.
Auflageort: Gemeindeverwaltung Gurzelen, Dörfli 117, 3663 Gurzelen. (Öffnungszeiten der Gemeinde über die Feiertage beachten).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Januar 2020.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 9. Dezember 2019

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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