Baupublikation Gurzelen

  15.12.2022 Baupublikationen, Gurzelen

Gesuchsteller/Bauherrschaft: Hänni Stefan und Irina, Stärenmatt 90, 3663 Gurzelen.
Projektverfasser: Martin Hadorn Architektur GmbH, Seematt 21, 3636 Längenbühl.
Vorhaben: Abbruch- und Neubau Wohnhaus, Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau an gleichem Standort an bestehende Scheune. Neubau nach landwirtschaftlichen Grundlagen AGR Art. 16a RPG und Art. 34/3 RPV. Neubau Doppelautounterstand. Anlegen Aushub als Terrasse, Spielplatz und Garten. Vorübergehende Wohnlösung mit Wohnwagen und -Container für ca. 11 Monate. Neues Wohnhaus mit Anschluss an die Gemeindewasserversorgung.
Standort / Parzelle: Stärenmatt 90, Parzelle Nr. 231.
Koordinaten: 2 606 281 / 1 180 646.
Ausnahmen: Art. 212 GBR – Überschreitung der traufseitigen Fassadenhöhe. Art. 80 SG – Unterschreitung des Strassenabstandes.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzobjekt: Erhaltenswert (Entlassung Bauinventar vorgesehen).
Schutzzone: Keine.
Gewässerschutzbereich: A.
Gewässerschutzmassnahme: Ableitung häusliche Abwasser in Güllegrube.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung Gurzelen oder unter https:// www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. Januar 2023.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Baugesuch-Nr. 565/2022 eBau-Nr. 2022-16872

Wattenwil, 30. November 2022
RegioBV Westamt


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