Fakultatives Finanzreferendum

  04.02.2018 , Heiligenschwendi

Der Gemeinderat Heiligenschwendi hat am 4. Juli 2017 in Anwendung von Art. 25 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Heiligenschwendi folgenden Beschluss gefasst:

Informatik Schule Heiligenschwendi; Auslagerung an die Stadt Thun
Der Informatikbereich der Schule Heiligenschwendi wird an die Stadt Thun ausgelagert. Für die Anschaffungen und die vierjährige Betreuung wurde ein Kostendach von Fr. 80 000.– genehmigt.

Dieser Kreditbeschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Mindestens 5% aller Stimmberechtigten können die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Die Referendumsfrist läuft am 14. August 2017 ab. Die Einreichungsstelle ist beim Gemeinderat Heiligenschwendi, Gemeindeverwaltung, bim Schuelhus 195A, 3625 Heiligenschwendi.

Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss des Gemeinderates in Rechtskraft.

Heiligenschwendi, 5. Juli 2017

Einwohnergemeinde Heiligenschwendi Der Gemeindrat


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